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   BVerfG, 16.05.1984 - 1 BvR 799/83, 1 BvR 999/83   

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BVerfG, 16.05.1984 - 1 BvR 799/83, 1 BvR 999/83 (https://dejure.org/1984,3668)
BVerfG, Entscheidung vom 16.05.1984 - 1 BvR 799/83, 1 BvR 999/83 (https://dejure.org/1984,3668)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Mai 1984 - 1 BvR 799/83, 1 BvR 999/83 (https://dejure.org/1984,3668)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerfGE 67, 96
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 33 Absatz 2 durch die Ablehnung eines

    Dementsprechend darf das Gericht nur solche Tatsachen verwerten, zu denen die Beteiligten vorher Stellung nehmen konnten (BVerfGE 20, 347 ; 89, 381 ), was einschließt, dass das Gericht neuen Tatsachenvortrag einer Partei nur dann in seiner Entscheidung berücksichtigen darf, wenn es die diesbezüglichen Schriftsätze den anderen Beteiligten zuvor zur Kenntnis gebracht hat (BVerfGE 19, 32 ; 55, 95 ; 67, 96 ).
  • BVerfG, 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verwertung eines

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs erfordert, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (vgl. BVerfGE 6, 12 [14]; 64, 135 [143]; 67, 96 [99]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 15.11.2010 - 2 BvR 1183/09

    Anspruch auf rechtliches Gehör (beharrlicher und wiederholter Verstoß; Anspruch

    Die Entscheidungskompetenz der Kammer ist gegeben (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG); die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gerichte bei der Gewährung rechtlichen Gehörs sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 20, 347 ; 50, 280 ; 55, 95 ; 67, 96 ; 70, 180 ; 89, 381 ; 101, 106 ).
  • BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 610/08

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Anhörungsrüge); Rechtsbeschwerde

    Der bei einer Entscheidung berücksichtigte Tatsachenvortrag eines Verfahrensbeteiligten muss den anderen Verfahrensbeteiligten vor der Entscheidung durch Übersendung der betreffenden Schriftsätze zur Kenntnis gebracht worden sein, und diese müssen die Möglichkeit zur Stellungnahme gehabt haben (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 50, 280 ; 55, 95 ; 67, 96 ).
  • OLG Koblenz, 05.09.2007 - 12 U 514/07

    Anhörungsrüge: Zulässigkeit eines im Umlaufverfahren erlassenen gerichtlichen

    Einer gerichtlichen Entscheidung dürfen - auch beim Freibeweis in einem Beschlussverfahren - nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zu Grunde gelegt werden, zu denen sich die Parteien äußern konnten (vgl. BVerfGE 6, 12, 14; 7, 275, 278; 9, 303, 304 f.; 13, 132, 145; 16, 283, 285; 17, 194, 196; 18, 147, 150; 18, 399, 404; 20, 281, 282; 24, 56, 61; 25, 40, 43; 26, 37, 40; 28, 378, 384; 29, 345, 347; 55, 95, 98; 57, 250, 274; 63, 45, 59; 67, 96, 99).
  • BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 1889/07

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Rechtswegerschöpfung

    Der bei einer Entscheidung berücksichtigte Tatsachenvortrag eines Verfahrensbeteiligten muss den anderen Verfahrensbeteiligten vor der Entscheidung durch Übersendung der betreffenden Schriftsätze zur Kenntnis gebracht worden sein, und diese müssen die Möglichkeit zur Stellungnahme gehabt haben (vgl. BVerfGE 19, 32 [36 f.]; - 50, 280 [285 f.]; - 55, 95 [98]; - 67, 96 [99]).
  • BSG, 19.07.2022 - B 1 KR 10/21 BH

    Anerkennung eines ernährungsbedingten Mehrbedarfs Kostenübernahme für indische

    Es verlangt, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (stRspr; vgl BVerfG vom 23.1.1958 - 1 BvR 271/57 - BVerfGE 7, 239, 240 = juris RdNr 5 mwN; BVerfG vom 16.5.1984 - 1 BvR 799/83 ua - BVerfGE 67, 96, 99 = juris RdNr 12; BVerfG vom 15.2.2017 - 2 BvR 395/16 - juris RdNr 4 mit zahlreichen wN) .
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